Über den Verein
Der Förderverein Bern Hotels lanciert proaktiv und unterstützt innovative und nachhaltige Vorhaben und Projekte in den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur mit internationaler und nationaler Ausstrahlung, die den Brand Bern stärken und von denen die Hotellerie der Stadt Bern und der direkt angrenzenden Gemeinden profitieren kann.
Die Mitglieder des Fördervereins Bern Hotels setzen sich aus Hotelbetrieben in der Stadt Bern und ihren angrenzenden Gemeinden zusammen.
Gesuch & Gesuchsreglement
1. Rahmenbedingungen für Beiträge
1.1
Beitragsgesuche sind per untenstehendem Formular mit einem inhaltlichen und finanziellen Konzept einzureichen.
1.2
Gesuche müssen zwingend vor Inangriffnahme eines Vorhabens eingereicht werden.
1.3
Das Vorhaben muss der reglementarisch festgelegten Zielsetzung entsprechen.
1.4
Der Ort der Umsetzung des Vorhabens muss im Einzugsgebiet des Fördervereins Bern Hotels liegen oder für diesen von erheblicher Bedeutung sein.
1.5
Der Förderverein BERN Hotels unterstützt Vorhaben subsidiär, in Form von Anschubfinanzierungen oder bei der Lancierung von Projekten.
1.6
Für Gesuchstellende besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Fördergeldern. Der Förderverein Bern Hotels ist berechtigt, bereits zugesagte Fördergelder bei Vorliegen wichtiger Gründe zu widerrufen/annullieren.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
- Gesuchstellende Auflagen nicht erfüllen;
- berechtigte Zweifel an der Durchführung resp. der Durchführbarkeit des Vorhabens/Projekts bestehen;
- der unzweckmässige Einsatz von Fördergeldern droht;
- der Förderverein finanziell nicht mehr in der Lage ist, die Fördergelder zu bezahlen;
- der Förderverein aufgelöst wird oder im Begriff ist, sich aufzulösen.
Gesuchstellende anerkennen, dass sie ihr Vorhaben/Projekt unabhängig von der Entrichtung allfälliger Fördergelder durchführen. Jegliche Haftung des Fördervereins bei Nichtentrichtung der Fördergelder ist ausgeschlossen.
Der Förderverein kann gesprochene Fördergelder ohne Angabe von Gründen bis nach der Durchführung des Vorhabens/Projekts zurückbehalten.
1.7
Ausgezahlte Fördergelder müssen von den Gesuchstellenden bestimmungsgemäss, d.h. wie in der Gesuchsgenehmigung vorgeschrieben, eingesetzt werden. Fehlt eine Anweisung in der Gesuchsgenehmigung, sind die Fördergelder zur Förderung des Vorhabens/Projekts einzusetzen. Bei unzweckmässiger Verwendung der Fördergelder, schuldhafter Nichtdurchführung des Vorhabens/Projekts oder Nichterfüllung der Auflagen sind die Gesuchstellenden zur Rückzahlung der Fördergelder verpflichtet.
2. Finanzen
2.1
Pro Ereignis kann ein Antrag gestellt werden.
2.2
Die gesprochenen Beiträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
2.3
Die Beiträge müssen spätestens 6 Monate nach Abschluss des Ereignisses abgeholt werden. Spätere Einforderungen verfallen.
Mitglieder

Hotel Sternen Köniz

Hotel Schweizerhof
Bern & Spa

Swissôtel Kursaal Bern

Hotel Marthahaus

Moxy Bern Expo

Holiday Inn Bern Westside

Hotel Ambassador

Harry’s Home
Bern – Ostermundigen

NH Bern The Bristol

ibis Bern Expo

Unique Hotel Innere Enge

ibis Budget Bern Expo

Hotel Waldhorn

Hotel Belle Epoque

Hotel National Bern

Hotel Jardin Bern

Sorell Hotel Arabelle

Stay KooooK Bern Wankdorf

ibis Styles Bern City

Evi’s Home
Hotel & Apartments

Los Lorentes Residences Bern City

Hotel Goldener Schlüssel Bern

Hotel Bären am Bundesplatz

Hotel City am Bahnhof

Novotel Bern Expo

BELLEVUE PALACE BERN

Sorell Hotel Ador

Hotel Savoy

Best Western Plus Hotel Bern

Jugendherberge Bern

Hotel La Pergola

Hotel Nydeck

Radisson Hotel Group

Stay KooooK Bern City

