Über den Verein

Der Förderverein Bern Hotels lanciert proaktiv und unterstützt innovative und nachhaltige Vorhaben und Projekte in den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur mit internationaler und nationaler Ausstrahlung, die den Brand Bern stärken und von denen die Hotellerie der Stadt Bern und der direkt angrenzenden Gemeinden profitieren kann.

Die Mitglieder des Fördervereins Bern Hotels setzen sich aus Hotelbetrieben in der Stadt Bern und ihren angrenzenden Gemeinden zusammen.

Gesuch & Gesuchsreglement

1. Rahmenbedingungen für Beiträge

1.1
Beitragsgesuche sind per untenstehendem Formular mit einem inhaltlichen und finanziellen Konzept einzureichen.

1.2
Gesuche müssen zwingend vor Inangriffnahme eines Vorhabens eingereicht werden.

1.3
Das Vorhaben muss der reglementarisch festgelegten Zielsetzung entsprechen.

1.4
Der Ort der Umsetzung des Vorhabens muss im Einzugsgebiet des Fördervereins Bern Hotels liegen oder für diesen von erheblicher Bedeutung sein.

1.5
Der Förderverein BERN Hotels unterstützt Vorhaben subsidiär, in Form von Anschubfinanzierungen oder bei der Lancierung von Projekten.

1.6
Für Gesuchstellende besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Fördergeldern. Der Förderverein Bern Hotels ist berechtigt, bereits zugesagte Fördergelder bei Vorliegen wichtiger Gründe zu widerrufen/annullieren.

Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn

  • Gesuchstellende Auflagen nicht erfüllen;
  • berechtigte Zweifel an der Durchführung resp. der Durchführbarkeit des Vorhabens/Projekts bestehen;
  • der unzweckmässige Einsatz von Fördergeldern droht;
  • der Förderverein finanziell nicht mehr in der Lage ist, die Fördergelder zu bezahlen;
  • der Förderverein aufgelöst wird oder im Begriff ist, sich aufzulösen.

Gesuchstellende anerkennen, dass sie ihr Vorhaben/Projekt unabhängig von der Entrichtung allfälliger Fördergelder durchführen. Jegliche Haftung des Fördervereins bei Nichtentrichtung der Fördergelder ist ausgeschlossen.

Der Förderverein kann gesprochene Fördergelder ohne Angabe von Gründen bis nach der Durchführung des Vorhabens/Projekts zurückbehalten.

1.7
Ausgezahlte Fördergelder müssen von den Gesuchstellenden bestimmungsgemäss, d.h. wie in der Gesuchsgenehmigung vorgeschrieben, eingesetzt werden. Fehlt eine Anweisung in der Gesuchsgenehmigung, sind die Fördergelder zur Förderung des Vorhabens/Projekts einzusetzen. Bei unzweckmässiger Verwendung der Fördergelder, schuldhafter Nichtdurchführung des Vorhabens/Projekts oder Nichterfüllung der Auflagen sind die Gesuchstellenden zur Rückzahlung der Fördergelder verpflichtet.

2. Finanzen

2.1
Pro Ereignis kann ein Antrag gestellt werden.

2.2
Die gesprochenen Beiträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

2.3
Die Beiträge müssen spätestens 6 Monate nach Abschluss des Ereignisses abgeholt werden. Spätere Einforderungen verfallen.

Mitglieder

Hotel Sternen Köniz
Hotel Schweizerhof
Bern & Spa
Swissôtel Kursaal Bern
Hotel Marthahaus
Moxy Bern Expo
Holiday Inn Bern Westside
Hotel Ambassador
Harry’s Home
Bern – Ostermundigen
NH Bern The Bristol
ibis Bern Expo
Unique Hotel Innere Enge
ibis Budget Bern Expo
Hotel Waldhorn
Hotel Belle Epoque
Hotel National Bern
Hotel Jardin Bern
Sorell Hotel Arabelle
Stay KooooK Bern Wankdorf
ibis Styles Bern City
Evi’s Home
Hotel & Apartments
Los Lorentes Residences Bern City
Hotel Goldener Schlüssel Bern
Hotel Bären am Bundesplatz
Hotel City am Bahnhof
Novotel Bern Expo
BELLEVUE PALACE BERN
Sorell Hotel Ador
Hotel Savoy
Best Western Plus Hotel Bern
Jugendherberge Bern
Hotel La Pergola
Hotel Nydeck
Radisson Hotel Group
Stay KooooK Bern City
Hotel Kreuz Bern